Hier finden Sie wichtige Formulare, Informationen und Dokumente rund um Ihr neues Zuhause.
EIN ZUSCHUSS ZUM AUFWAND FÜR DAS WOHNEN kann EigentümerInnen, MieterInnen oder Nutzungsberechtigten einer geförderten Wohnung, eines geförderten Eigenheimes oder eines geförderten Wohnheimes zuerkannt werden, wenn dies der Hauptwohnsitz ist und nach den Voraussetzungen der NÖ Wohnungsförderungsrichtlinien bereits gefördert wurde.
Nachstehende auf Sie zutreffende eidesstattliche Erklärungen sind ausgefüllt und unterfertigt dem Antrag beizulegen