Förderungen

Die Gemeinnützige Donau-Ennstaler Siedlung-Aktiengesellschaft errichtet zum Großteil geförderte Wohnungen. Das Land Niederösterreich fördert dazu unter anderem den Wohnungsbau und die Wohnungssanierung. Diese Förderung wird im Zuge der Errichtung des Wohnungsbaus - sowohl für Miet- als auch für Eigentumsobjekte - von der GEDESAG in Anspruch genommen.

Unter folgenden Voraussetzungen kann eine geförderte Wohneinheit der GEDESAG angemietet werden bzw. ein Objekt gefördert erworben werden:
 

Förderungswürdigkeit für Miet- und Eigentumsobjekte:

1) Hauptwohnsitz

Der (die) Nutzungsberechtigte(n) (bei Ehepartnern bzw. Lebensgefährten beide) bzw. alle Bewohner muss (müssen) beabsichtigen, in der geförderten Wohnung den Hauptwohnsitz zu begründen.

2) Jährliche Haushaltseinkommen

Das jährliche Haushaltseinkommen (netto) aller Bewohner darf das Gesamtausmaß wie folgt nicht übersteigen.

Obergrenze des jährlichen Familieneinkommens bei folgender Haushaltsgröße:

Mietobjekte:

eine Person:                    € 50.000,00

zwei Personen:                € 70.000,00

für jede weitere Person:   € 10.000,00


Wohnungseigentumsobjekte:

eine Person:                      € 55.000,00

zwei Personen:                  € 80.000,00

für jede weitere Person:     € 10.000,00
 

3) Zusätzlich gilt bei Wohnungseigentum - Staatsbürgerschaft

Der (die) Eigentümer muss (müssen) die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen bzw. EWR Bürger oder Flüchtling gemäß Asylgesetzes sein.

 

Zusatzförderungen:

Förderungen für "Begleitetes Wohnen", "Barrierefreies Wohnen" und "Junges Wohnen"

Für manche Wohnobjekte gibt es darüber hinaus Zusatzförderungen wie „Begleitetes Wohnen“, Barrierefreies Wohnungen“, „Junges Wohnen“.
Zur Erlangung dieser geförderten Wohneinheiten sind weitere Voraussetzungen notwendig.
Informationen dazu finden sie bei den jeweiligen Angeboten bzw. geben Ihnen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der GEDESAG gerne Auskunft.

Mehr Informationen zur Wohnbauförderung finden Sie hier.

 

Wohnzuschuss und Wohnbeihilfe:

Weiters kann, um die monatlichen Kosten fürs Wohnen abzufedern, für geförderte Wohneinheiten in Niederösterreich ein Wohnzuschuss bzw. eine Wohnbeihilfe zusätzlich zur bestehenden Landesförderung beantragt werden. Die Unterstützung ist variabel und richtet sich unter anderem nach dem Einkommen und der Belastung durch Rückzahlungsverpflichtungen.

Der diesbezügliche Antrag ist direkt beim Land Niederösterreich einzubringen oder kann auch über das Büro der GEDESAG beantragt werden.

Kontakt GEDESAG: wohnzuschuss(at)gedesag.at

Mehr Informationen: Wohnzuschuss- und Wohnbeihilfe

Klicken Sie hier für den Online-Rechner zur Wohnungsförderung